Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitter Happier Workspace

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(Stand Januar 2022)

1. Geltungsbereich 
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von der Kundschaft telefonisch, schriftlich, über die Webseite fitterhappier.today  getätigten Buchungen mit der PER KASCH GmbH (nachfolgend „Fitter Happier Workspace“) getätigten Buchungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend „Buchung“). 
b. Die aktuell verfügbaren Angebote sowie Preise des Fitter Happier Workspace sind unter fitterhappier.today abrufbar. 
a. Die AGB werden von der Kundschaft mit der Buchung akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente der Kundschaft sowie Branchenstandards, welche die vorliegenden AGB ersetzen, abändern oder ergänzen, entfalten keine Rechtswirkungen, selbst wenn ein Hinweis auf solche in einer allfälligen Bestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz erfolgt.

2. Buchung und Vertragsabschluss
a. Eine Buchungsanfrage für eine bestimmte Raumkategorie gilt als Angebot an den Fitter Happier Workspace zum Abschluss eines Vertrages. Mit Übermittlung der automatisch generierten Eingangsbestätigung via Onlinebuchungsportal, Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail oder Akzept einer individuellen Offerte geht die Kundschaft einen verbindlichen Vertrag für diese Raumkategorie ein. Änderungen am Vertrag sind nur gemäss Ziffer 3 möglich. Ansonsten ist die Kundschaft an den Vertrag gebunden. Massgebend ist die jeweils jüngste Buchungsbestätigung. 
b. Der Fitter Happier Workspace ist ohne Nennung von Gründen frei, Buchungsanfragen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 
c. Das Angebot an Zusatzleistungen ist vom jeweiligen Zeitpunkt der Buchungen abhängig und kann variieren. Die Kundschaft kann Verpflegung und Zusatzausstattung, soweit verfügbar, bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nachbuchen. 
d. Buchungen sind an die Kundschaft gebunden. Eine Überlassung der von der Kundschaft gebuchten Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Fitter Happier Workspace zulässig. Es gelten in jedem Fall auch für den Dritten die vorliegenden AGB. Die Kundschaft haftet solidarisch mit dem Dritten für alle Ansprüche des Fitter Happier Workspace, insbesondere auch für allfällige Schadenersatzforderungen. 
e. Die Zuweisung der Räumlichkeit obliegt dem Fitter Happier Workspace. Im Mietpreis der Räumlichkeiten enthalten sind die Nutzung der Sanitäranlagen, des Mobiliars in den gemieteten Räumlichkeiten, der Netzstrom sowie die übliche Reinigung der gemieteten Räumlichkeiten. Weitere Leistungen wie Catering, Personal und Equipment werden in der Bestätigung separat ausgewiesen. 
g. Leistungen von Dritten, die im Rahmen der Buchung durch die Kundschaft beauftragt wurden, werden vom Fitter Happier Workspace lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der Dritten. Diesbezügliche Kosten werden mit der Buchungsrechnung durch den Fitter Happier Workspace in Rechnung gestellt. Der Fitter Happier Workspace ist hierfür nicht haftbar. 
h. Die Kundschaft ist verpflichtet, den Fitter Happier Workspace spätestens zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn über die definitive Teilnehmerzahl und die Speisewahl sowie allfälliger Sonderwünsche, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren. Der Fitter Happier Workspace / das Restaurant „the flow“ sind nicht verpflichtet, später gemeldete Änderungen und Abweichungen zu akzeptieren und kann die Preisberechnung auf der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl vornehmen.

3. Stornierungsbedingungen und Umbuchungen 
a. Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schuldet die Kundschaft Stornierungsgebühren wie folgt: 
– Stornierung 21 – 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn = 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung 
– Stornierung 6 – 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung 
– Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der voraussichtlichen Gesamtvergütung. 
b. Die voraussichtliche Gesamtvergütung setzt sich aus der Raummiete und den Dienstleistungen inklusive gebuchtem Verpflegungspaket gemäss Buchungsbestätigung / Offerte zusammen. 
c. Sollte die Kundschaft den Fitter Happier Workspace beauftragt haben, weitere externe Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden diese gemäss den Stornobedingungen der beauftragten Dritten zusätzlich zu obigen Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt. 
d. Zusätzlich sind von der Kundschaft allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem Fitter Happier Workspace angefallene Aufwendungen und Kosten für gewünschte Zusatzleistungen, welche noch nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, zu vergüten. 
e. Die Kundschaft hat die Möglichkeit, die Buchung bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn online umzubuchen. Hierbei ist, soweit verfügbar, eine Umbuchung auf eine höhere Raumkategorie oder eine grössere Räumlichkeit 
generell möglich. Eine Umbuchung auf eine kleinere oder günstigere Räumlichkeit fällt pro rata unter die zuvor genannten Stornierungsbedingungen. 
f. Solange der Kundschaft das Recht zur entschädigungslosen Stornierung zusteht, ist der Fitter Happier Workspace seinerseits berechtigt, die Buchung entschädigungslos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren. 
g. Der Fitter Happier Workspace ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kundschaft ist zur Bezahlung der Stornierungsgebühren und weiteren Aufwendungen und Kosten gemäss Ziffer 3 verpflichtet. Als wichtige Gründe gelten insbesondere wenn 
– eine allfällig verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird; 
– infolge höherer Gewalt weder die gebuchte Raumkategorie noch Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können; 
– die Kundschaft oder die Teilnehmenden an einer Veranstaltung die Nutzungsordnung verletzen; 
– durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist; 
– durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kundschaften des Fitter Happier Workspace oder des Geschäftsbetriebs des Fitter Happier Workspace zu befürchten ist; 
– die Kundschaft die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Fitter Happier Workspace einem Dritten überlässt (beispielsweise Unter-, Weitervermietung). 

4. Verantwortlichkeiten und Haftung des Fitter Happier Workspace
a. Der Fitter Happier Workspace gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jegliche Haftung des Fitter Happier Workspace ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 
b. Der Fitter Happier Workspace gewährleistet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Equipment. Für allfällige Schäden, die der Kundschaft aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die Haftung des Fitter Happier Workspace ausgeschlossen. 
c. Der Fitter Happier Workspace übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung von Datenübermittlungssystemen, wie Internetzugang, W-LAN etc. entstehen. 
d. Der Fitter Happier Workspace übernimmt im Weiteren keine Verantwortung oder Obhutspflichten für eingebrachte Gegenstände (wie Laptops, Beamer, persönliche Gegenstände, Dokumente etc.) der Kundschaft und der Teilnehmenden an deren Veranstaltung und schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus. 

5. Verantwortlichkeiten und Haftung der Kundschaft 
a. Die Kundschaft ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten des Fitter Happier Workspace erfolgt auf eigene Gefahr. 
b. Die Kundschaft sichert zu, die auf sie anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für die Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Die Kundschaft verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb, zu Bank- und Finanzgeschäften sowie zu Lotterie und Glücksspiel zu beachten. Die Kundschaft ist verpflichtet, den Fitter Happier Workspace für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, W-LAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten vollumfänglich schadlos zu halten. 
c. Die Kundschaft haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder den Teilnehmenden seiner Veranstaltung, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Fitter Happier Workspace sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar des Fitter Happier Workspace. Der Fitter Happier Workspace kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Entsorgung und Reinigung der Kundschaft in Rechnung stellen. 
d. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, ihr Eigentum und ihr Haftungsrisiko gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und Dritten zu versichern. 
e. Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Kundschaft liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet die Kundschaft gegenüber dem Fitter Happier Workspace für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgeschäden.

6. Benützung der Einrichtungen des Workspace 
a. Die Kundschaft ist verpflichtet, in den Räumlichkeiten des Fitter Happier Workspace die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen und die Nutzungsordnung des Fitter Happier Workspace einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten des Fitter Happier Workspace ist untersagt für die Kundschaft sowie die Teilnehmenden mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Der Fitter Happier Workspace schliesst jede diesbezügliche Haftung aus. 
b. Der Kundschaft ist es untersagt, die in der Buchungsbestätigung angegebene maximale Teilnehmerzahl ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Fitter Happier Workspace zu überschreiten. 
c. Der Fitter Happier Workspace überlässt der Kundschaft die Räumlichkeiten, inklusive dem konferenztechnischen Equipment, gemäss Buchungsbestätigung für die vereinbarte Benutzungsdauer. Wird die vereinbarte Benutzungsdauer überschritten, schuldet die Kundschaft eine entsprechende Vergütung, die sich pro rata temporis auf Basis der aktuellen Preisliste des Fitter Happier Workspace berechnet. Sofern verfügbar hat die Kundschaft die Möglichkeit, die Benutzungsdauer für die gemieteten Räumlichkeiten vor Ort zu verlängern. 
d. Die Räumlichkeiten inklusive konferenztechnischem Equipment gelten als einwandfrei übernommen, wenn die Kundschaft bei der Übernahme keine Beanstandungen vorbringt. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die Benützung der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. 
e. Es ist der Kundschaft untersagt, jegliche Veränderungen an den Räumlichkeiten vorzunehmen; ferner ist er dazu verpflichtet, alle Bereiche des Fitter Happier Workspace sowie die Geräte, Ausstattung, Einrichtung und Möbel, von denen sie Gebrauch macht, in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen (insb. Entsorgung mitgebrachter Gegenstände auf eigene Kosten). Einen zusätzlichen Reinigungsaufwand und Entsorgungskosten wird der Fitter Happier Workspace der Kundschaft in Rechnung stellen. Die Kundschaft haftet für jede Beschädigung am Eigentum des Fitter Happier Workspace. 
f. Der Fitter Happier Workspace behält sich vor, auch während der Dauer der Raummiete durch die Kundschaft die Räumlichkeit zu betreten. Nach Möglichkeit wird dies im Vorfeld mit der Kundschaft besprochen. Die Mitarbeitenden des Fitter Happier Workspace sind dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die Geschäftstätigkeiten der Kundschaft zu wahren. 
g. Für das Funktionieren von durch die Kundschaft selbst mitgebrachten Geräten übernimmt der Fitter Happier Workspace keine Gewähr. Ein Wechsel auf hauseigenes technisches Equipment des Fitter Happier Workspace ist, wenn dieses nicht vorgängig gebucht wurde, nicht garantiert. Der Fitter Happier Workspace bemüht sich jedoch, einen solchen Wechsel zu ermöglichen. Es wird diesfalls für das genutzte technische Equipment die Vergütung gemäss der aktuellen Preisliste sowie zusätzlich der angefallene Personalaufwand der Kundschaft in Rechnung gestellt. 
h. Die Kundschaft hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen zu befolgen. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Fitter Happier Workspace strengstens untersagt, ausser in den speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten. Offenes Feuer ist in allen Räumlichkeiten verboten. Die Kundschaft verpflichtet sich Fluchtwege, Notausgänge sowie Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen, jederzeit frei und sicher zu halten. 

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Rechnungen des Fitter Happier Workspace sind innert 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne zusätzlichen Abzug (Skonto) zahlbar. 
b. Der Fitter Happier Workspace kann die Zahlungsvariante Kauf auf Rechnung ohne Angabe von Gründen ausschliessen und eine Vorauszahlung in der Höhe von bis zu 100% der zu erwartenden Gesamtvergütung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Bei Kauf auf Rechnung muss die Kundschaft Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben. Sollte die Kundschaft mit der Zahlung in Verzug geraten, so behält sich der Fitter Happier Workspace vor, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten der Kundschaft. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 12 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

8. Datenschutz
a. Die Kundschaft hat über ihr mit der Registrierung auf der Website des Fitter Happier Workspace eingerichtetes, passwortgeschütztes Kundenkonto Zugriff auf ihre Bestandesdaten (Name, Anschrift, Telefon, Bankverbindung etc.) sowie auf Informationen über ihre abgeschlossenen, offenen und kürzlich getätigten Buchungen und kann diese verwalten. Die Kundschaft verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Fitter Happier Workspace übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Zugangsdaten. Die Kundschaft ist verpflichtet die Daten vollständig und korrekt anzugeben sowie allfällige Änderungen dem Fitter Happier Workspace unverzüglich mitzuteilen. 
b. Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Buchungen des Fitter Happier Workspace unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Buchungen des Fitter Happier Workspace und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter migros.ch/de/datenschutz.html. Mit der Buchung akzeptiert die Kundschaft die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten. 

9. Video- und Audio-Aufnahmen
Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Fitter Happier Workspace gemacht werden.

10. Angebots-, Preis- und AGB-Änderungen
Der Fitter Happier Workspace behält sich das Recht vor, das Angebot, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Fitter Happier Workspace ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar. 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Buchungen ist Zürich, Schweiz.